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   OLG Köln, 15.12.2004 - 2 Ws 521/04   

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https://dejure.org/2004,4252
OLG Köln, 15.12.2004 - 2 Ws 521/04 (https://dejure.org/2004,4252)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.12.2004 - 2 Ws 521/04 (https://dejure.org/2004,4252)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 2 Ws 521/04 (https://dejure.org/2004,4252)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Maßregelvollzug; Bewährung; Prognoseentscheidung; Zweifel; Vollzugslockerungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 67 e
    Maßregelvollzug; Bewährung; Prognoseentscheidung; Zweifel; Vollzugslockerungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung von Maßregeln zur Bewährung unter Berücksichtigung möglicherweise zu Unrecht unterbliebener Vollzugslockerungen; Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" bei Zweifeln an der Prognoseentscheidung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 § 67d Abs. 2
    Voraussetzungen der Aussetzung einer Maßregel zur Bewährung; Versagung wegen Unterbleibens von Vollzugslockerungen

  • rechtsportal.de

    StGB § 66 § 67d Abs. 2
    Voraussetzungen der Aussetzung einer Maßregel zur Bewährung; Versagung wegen Unterbleibens von Vollzugslockerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 191 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2004 - 2 Ws 521/04
    "Materiell fordert das Übermaßverbot, die Sicherungsbelange und den Freiheitsanspruch des Untergebrachten im Einzelfall abzuwägen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Der Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs stößt jedoch dort an Grenzen, wo es nach Art und Maß der von dem Untergebrachten drohenden Gefahren vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297 )..." (BVerfG, NJW 2004, 739, 742).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2004 - 2 Ws 521/04
    Denn gerade das Verhalten anlässlich solcher Belastungserprobungen stellt einen geeigneten Indikator für die künftige Legalbewährung des Verurteilten dar (BVerfG, NJW 2004, 739, 744 m. w. N.).

    Der Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs stößt jedoch dort an Grenzen, wo es nach Art und Maß der von dem Untergebrachten drohenden Gefahren vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297 )..." (BVerfG, NJW 2004, 739, 742).

  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99

    Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2004 - 2 Ws 521/04
    Hierüber ist ggf. auf Antrag des Untergebrachten im Verfahren gemäß §§ 108 ff. StVollzG zu entscheiden (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 311, 313f.; 2004, 62f.).
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2004 - 2 Ws 521/04
    Der Senat geht - gerade auch im Hinblick auf die besondere Bedeutung von Vollzugslockerungen für die in Zukunft zu treffenden Entscheidungen - davon aus, dass nach der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer damit begonnen wurde, den Untergebrachten durch schrittweise Vollzugslockerungen auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten und ihn dabei zugleich zu erproben, damit dessen grundrechtlich garantierter Freiheitsanspruch zeitgerecht realisiert werden kann (vgl. BVerfG, NJW 1998, 2202, 2204) .
  • OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 3 Ws 1141/03
    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2004 - 2 Ws 521/04
    Hierüber ist ggf. auf Antrag des Untergebrachten im Verfahren gemäß §§ 108 ff. StVollzG zu entscheiden (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 311, 313f.; 2004, 62f.).
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Dabei lehnen sie die bedingte Entlassung mangels Erprobung ab, weisen aber in den Gründen der Aussetzungsentscheidung darauf hin, dass Vollzugslockerungen nunmehr geboten sind (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Mai 1999 - Ws 179/99 -, unveröffentlicht - Umdruck anliegend; wiedergegeben in BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, [...], Abs.-Nr. 4, insoweit nicht wiedergegeben in NJW 2001, S. 2707 ; OLG Köln, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 2 Ws 521/04 -, [...], Abs.-Nr. 9 und 19; OLG Köln, Beschluss vom 26. August 2005 - 2 Ws 202/05 -, [...], Abs.-Nr. 12 und 22; unter Hinweis an Vollzugsbehörde auf Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Lockerungseignung: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. November 2003 - 3 Ws 1141/03 -, NStZ-RR 2004, S. 62 ; zur Praxis: Hubrach, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. 2007, § 57 Rn. 17; Schöch, Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. 2007, Vor § 61 Rn. 152; Rissing-van Saan/Peglau, Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. 2007, § 67d Rn. 99).
  • KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07

    Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung

    Auf die Gründe, warum der Beschwerdeführer dazu geeignete Tatsachen nicht schaffen konnte, kommt es nicht an (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2005, 191 - Ls; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Senat ZfStrVo 1996, 245; zu den vorstehenden Grundsätzen insgesamt vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. November 2007 - 2 Ws 332/07 - und 11. August 2004 - 5 Ws 350-351/04; std. Rspr.).

    Auch die Gründe, weshalb der Verurteilte solche Tatsachen nicht schaffen konnte, kommt es dagegen nicht an (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2005, 191 - Ls; OLG Frankfurt am Main NStZ 2001, 311; Senat a.a.O. und Beschluß vom 1. Juni 2005 - 5 Ws 105/05 -).

  • OLG Köln, 26.08.2005 - 2 Ws 202/05

    Reststrafenaussetzung trotz Fehlens von Vollzugslockerungen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats - wie auch der anderen Obergerichte -, dass eine schrittweise Heranführung an Alltagssituationen, wie sie in verschiedenen Vollzugslockerungen geübt wird, Voraussetzung für eine positive Prognose ist (vgl. Senat vom 15.12.2005, NStZ-RR 2005, 191 ; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 57 Rdnr. 17 m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.06.2009 - 2 Ws 250/09

    Entscheidung über die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung trotz fehlender

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG, der der Senat folgt (vgl BVerfG, 2 BvR 2009/08 vom 30.04.2009; SenE vom 15.12.2004 - 2 Ws 521/04 -, NStZ-RR 2005, 191 (LS)); SenE vom 13.05.2009 - 2 Ws 199-200/09) kommt Vollzugslockerungen jedoch mit Blick auf eine günstige Sozialprognose eine gewichtige Bedeutung zu.
  • OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 515/09

    Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung trotz der Ablehnung von

    Das Verhalten anlässlich solcher Belastungserprobungen stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der der Senat folgt, einen gewichtigen Indikator für die künftige Legalbewährung dar (vgl. BVerfG NJW 2009, 1941 = StraFo 2009, 236; SenE vom 19.6.2009 - 2 Ws 250/09 - OLGSt StPO § 454 a Nr. 3; SenE vom 15.12.2004 - 2 Ws 521/04 - NStZ-RR 2005, 191 (Ls)).
  • OLG Köln, 30.11.2009 - 2 Ws 561/09

    Zeitliche Grenzen der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer im

    Mit Beschluss vom 15.12.2004 (2 Ws 521/04), auf den wegen aller Einzelheiten Bezug genommen wird, hat er die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen die seinerzeitige Fortdauerentscheidung der Strafvollstreckungskammer verworfen.
  • KG, 16.02.2009 - 2 Ws 29/09

    Verfahren der Strafrestaussetzung: Exploration von Tathintergrund und Tatdynamik

    Auf die Gründe, warum der Beschwerdeführer die für ihn günstigen Tatsachen nicht schaffen konnte, kommt es nicht an (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2005, 191-Ls; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; std. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 2004 - 5 Ws 71/04 -, 24. Februar 1999 - 5 Ws 87/99 -).
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